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Informieren und Mitmachen bei der Online-Beteiligung

Radschnellverbindung Burgdorf - Hannover

Zwischen Burgdorf und Hannover soll eine komfortable Radverbindung entstehen. Gerade untersuchen Expert*innen, wo diese Verbindung am besten entlangführen soll: Eine Machbarkeitsstudie entsteht. Ideen und Hinweise von allen, die sich dort auskennen und die diese Verbindung benutzen wollen, sind wichtig und sollen berücksichtigt werden. Daher finden Sie auf dieser Seite alle Informationen zum Projekt und zur Beteiligung. Die Informationen auf dieser Seite werden während des Projekts laufend aktualisiert.

Radschnellverbindung Burgdorf - Hannover: Radfahren in der Region Hannover
Radschnellverbindung Burgdorf - Hannover: Radfahren in der Region Hannover

Routenverlauf - so funktioniert die Bürger*innenbeteiligung

Sie sind gefragt

Im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung wurden zunächst alle bislang definierten Varianten gezeigt. Das Ziel lautete: Konkret nachprüfen und herausfinden, ob an alles gedacht wurde und die Linienführungen vollständig sind. In einer digitalen Karte wurden vom 20. Februar bis zum 12. März Vorschläge und Hinweise gesammelt.

Die Ergebnisse der ersten Beteiligungsphase werden ausgewertet und fließen in die Abwägung der Gesamtstrecke ein. Basierend hierauf erfolgt die Auswahl einer Vorzugsvariante.

In der zweiten Beteiligung (geplant im Herbst 2024) wird diese Vorzugsvariante herausgestellt und bewertet. Anhand des dann feststehenden Hauptvorschlags können kleinere Nebenvarianten diskutiert werden. Bürger*innen werden um kleinräumige Perspektiven, Vorschläge und Hinweise gebeten.

Fragen und Anregungen können – insbesondere auch zwischen den einzelnen Beteiligungsphasen – per E-Mail an die Region Hannover gerichtet werden.

Damit wird ein erster wichtiger Schritt gemacht worden sein – die Radverbindung kann dann zwar noch nicht direkt in die Umsetzung gehen – aber: Die Studie schafft die Voraussetzung für kommende Detailplanungen. Die Ergebnisse werden am Ende der Regionsversammlung präsentiert. Diese wägt ab und entscheidet, wie weiter vorgegangen wird.

Radschnellverbindung Burgdorf - Hannover: Radfahren im Park

Hintergrund Radschnellverbindung Burgdorf – Hannover

Darum geht es

Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans VEP 2035+ hat sich die Region Hannover das Ziel gesetzt, die Bedingungen für das Radfahren zu verbessern. Im Moment ist in der Region der Anteil des Radverkehrs bei 17 Prozent. Bis zum Jahr 2035 sollen 26 Prozent aller Fahrten mit dem Fahrrad durchgeführt werden. Die Regionsversammlung hat die Regionsverwaltung daher beauftragt, ein Konzept für drei Radschnellwege zu erstellen. Eine dieser Radschnellverbindungen verläuft zwischen Burgdorf und Hannover.

Informationen zum aktuellen Stand

So läuft das Projekt ab

Dezember 2022

Die Regionsversammlung beschließt, dass Konzepte für drei Radschnellverbindungen erstellt werden sollen.

November 2023

Die Regionsverwaltung beauftragt ein Planungsbüro mit der Machbarkeitsstudie für die Verbindung Burgdorf – Hannover.

Januar 2024

Bürgermeister*innen und Verkehrsausschüsse der beteiligten Kommunen werden über den Beginn der Machbarkeitsstudie informiert.

25. Januar 2024

Der Verkehrsausschuss der Region tagt und wird über den Projektfortschritt und die Beteiligung zu den Radschnellwegen informiert.

Winter / Frühjahr 2024

Die vorhandenen Routen werden abgefahren, verschiedene Streckenvarianten werden identifiziert und analysiert.

20. Februar - 12. März 2024

Im Anschluss an die Ermittlung verschiedener Streckenvarianten findet die erste Beteiligung von Bürger*innen statt. Ein Kartentool ermöglicht, Hinweise zum Streckenverlauf zu geben.

Frühjahr / Sommer 2024

Die Ergebnisse werden ausgewertet. Es erfolgt eine Abwägung der Gesamtstrecke bevor dann eine Vorzugsvariante ausgewählt wird.

Herbst 2024

Eine zweite Bürger*innenbeteiligung zur Vorzugsvariante wird durchgeführt.

Im Anschluss an die zweite Beteiligungsphase

Im Anschluss an die zweite Beteiligungsphase erfolgt eine Einschätzung der Kosten und der Realisierbarkeit. Die Ergebnisse werden abschließend aufbereitet und vorgestellt.

Abschluss

Die Regionsversammlung trifft eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen.

Termine und Downloads

Auf dem Laufenden bleiben

25. Januar 2024: Verkehrsausschuss

Der Verkehrsausschuss der Region tagt und wird über den Projektfortschritt und die Beteiligung zu den Radschnellwegen informiert. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Neuen Regionshaus (Raum N 001, Hildesheimer Straße 18, 30169 Hannover).

Antrag zur Konzepterstellung weiterer Radschnellwege

Konzepterstellung weiterer Radschnellwege: Antrag vom 21. Juli 2022

Weitere Machbarkeitsstudien

Für die Verbindungen Hannover – Gehrden und Hannover - Pattensen befinden sich weitere Machbarkeitsstudien in Bearbeitung. Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier: www.radrouten-hannover.de

Antrag zur Konzepterstellung weiterer Radschnellwege

Konzepterstellung weiterer Radschnellwege: Antrag vom 21. Juli 2022

Radschnellverbindung Burgdorf - Hannover: Foto eines breiten Radwegs

Hohe Qualitätsstandards für die Radverbindung

RSV und RVR erklärt

Radschnellverbindungen (RSV) – auch Radschnellwege genannt – oder Radvorrangrouten (RVR) sind Strecken im Radverkehrsnetz, die bedeutende Ziele über größere Entfernungen verknüpfen. Hier sind viele Radfahrende (vor allem Pendelnde) unterwegs, darum soll möglichst durchgängig ein sicheres sowie komfortables Fahren mit geringen Wartezeiten an Ampeln und Kreuzungen ermöglicht werden. Die Machbarkeitsstudie zur Verbindung zwischen Burgdorf und Hannover soll die mögliche Umsetzung einer Radschnellverbindung bzw. Radvorrangroute untersuchen. Festgelegt werden die Standards dafür in den Hinweisen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

An die Umsetzung von Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten werden hohe Anforderungen bezüglich der Breiten und der Führung an Kreuzungen und Einmündungen gestellt. Die Anforderungen an RSV sind dabei am höchsten. So soll ein Radweg (Radverkehr in eine Fahrtrichtung) im Zuge einer RSV zum Beispiel 3 Meter breit sein, im Zuge einer RVR nur 2,50 Meter.